Hausaufgabenkonzept des CJT-Gymnasiums Lauf
gemäß § 28 (1) BaySchO*

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet,

  • sich auf die einzelnen Unterrichtsstunden vorzubereiten.
  • Dazu sind die Lerninhalte der vorangegangenen zwei Stunden zu wiederholen, die neben dem Grundwissen Gegenstand von auch unangekündigten Leistungserhebungen sein können.
  • Neben diesen mündlichen Hausaufgaben werden i. Allg. auch schriftliche Hausaufgaben gestellt.
  • Sie sollten sich in Unter- und Mittelstufe auf die Kernfächer beschränken.
  • Im Fach Natur und Technik in der 7. Jahrgangsstufe, das grundlegende Voraussetzungen für das Kernfach Physik legt, sind schriftliche Hausaufgaben zur Sicherung der Lerninhalte ebenfalls erforderlich.
  • Die gelegentliche Anfertigung von nicht zu umfangreichen Skizzen, Tabellen, Entwürfen oder die Vollendung von im Unterricht begonnenen praktischen Arbeiten (z.B. im Fach Kunsterziehung) kann auch in anderen Fächern verlangt werden.
  • In der Oberstufe dürfen schriftliche Hausaufgaben in allen Fächern gegeben werden.

Es ist zu beachten, dass die häusliche Vorbereitung von Schülerinnen und Schülern mit durchschnittlichem Lernverhalten in angemessener Zeit erledigt werden kann.

Sie sollte in Unter- und Mittelstufe:

  • an Tagen ohne Nachmittagsunterricht 2 Stunden und
  • an Tagen mit Nachmittagsunterricht 1 Stunde nicht überschreiten.
  • Bei der Terminierung von schriftlichen Hausaufgaben ist darauf zu achten, dass den Schülerinnen und Schülern der Unterstufe zu ihrer Erledigung ein unterrichtsfreier Nachmittag zur Verfügung steht.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Unterstufe führen ein Aufgabenheft, in das die Hausaufgaben eingetragen werden. Den Schülerinnen und Schülern der Mittelstufe wird dies empfohlen
  • Den Schülerinnen und Schülern muss es möglich sein, Sonn-, Feiertage sowie Ferientage von schulischen Verpflichtungen freizuhalten.
  • Leistungserhebungen am ersten Tag nach den Ferien sind generell nicht zulässig.
  • Stegreifaufgaben in der ersten Fachstunde nach den Ferien sind nicht möglich.

Ansprechpartner bei Problemen zum Umfang der Hausaufgaben sind neben der jeweiligen Fachlehrkraft die Klassenleiter und Klassenleiterinnen.
 

* Bayerische Schulordnung