Schulweg

Unsere Schule ist über diverse Buslinien, vom Bahnhof Lauf rechts d.P. und vom Marktplatz aus gut zu erreichen. Vom S-Bahnhof links d.P. sind es ca. 20 Minuten zu Fuß.

Ausgangsort/Ziel Liniennummer
Nürnberg, Behringersdorf, Rückersdorf, Neunkirchen am Sand, Reichenschwand, Hersbruck R3
Nürnberg, Behringersdorf, Rückersdorf, Neunkirchen am Sand, Simmelsdorf R31
Gersdorf, Leinburg, Diepersdorf, Letten 332
Gersdorf, Weigenhofen, Schöhnberg 333
Großbellhofen, Bullach, Simonshofen, Kuhnhof 344
Eschenau, Beerbach, Neunhof, Vogelhof 345
Wetzendorf 355
Beerbach, Neunhof,  Günthersbühl, Vogelhof 356
Bullach, Simonshofen, Dehnberg, Kuhnhof 358

 

Fahrtkosten

Jahrgangsstufen 5-10:

Die Erstattung der Fahrtkosten für Schüler:innen werden übernommen, sofern die Anfahrt von Wohnort zur Schule mehr als 3 Kilometer beträgt und keine näher gelegene Schule der gleichen Ausbildungsrichtung liegt.
Dies bedeutet:Wer weiter als 3 Kilometer von Gymnasium A wie auch von Gymnasium B wohnt, aber näher an Gymnasium A, erhält die Fahrtkosten zu Gymnasium A.
Beispiel: Tarifstufen Wohnort – Schule:
Wohnort X zur Schule A Tarifstufe 1
Wohnort X zur Schule B Tarifstufe 2
Somit nächstgelegene Schule = Schule A

ABER: bietet das Gymnasium B eine anderweitige Ausbildungsrichtung an (z.B. musisch oder humanistischer Zweig), werden die Fahrtkosten auch zu Gymnasium B übernommen.

Die Fahrkarten werden am Schuljahresanfang über die Schule ausgehändigt und für die kommenden Schuljahre (bis Jahrgangsstufe 10) automatisch über die Schule am Schuljahresanfang ausgehändigt.
Bei Umzug oder Schulwechsel ist die Abgabe der Fahrkarte am CJT-Gymnasium nötig! Hier erhalten Sie dann unter bestimmten Umständen weitere Informationen.
Bitte beachten Sie, dass bei Verlust der Wertmarken kein Ersatz geleistet wird!

Oberstufenschüler:

Eine Kostenerstattung der Fahrtkosten kann für Schüler:innen in vollem Umfang erfolgen, wenn:

  • ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder vergleichbarer Leistungen hat (Nachweis für Monat August des entsprechenden Schuljahres ist vorzulegen - z.B. Kontoauszug, Bestätigung der Familienkasse, Gehaltsabrechnung),
  • ein Unterhaltsleistender oder die Schülerin / der Schüler Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt/Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) hat (Bewilligungsbescheid für Monat August des entsprechenden Schuljahres ist vorzulegen),
  • ein Unterhaltsleistender oder die Schülerin / der Schüler Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
  • Leistungen zur Grundsicherung um Alter
     

Bitte beachten Sie folgende wichtige Informationen und legen dem Antrag bei:

  • Antragszeitrum 01.August bis spätestens 31. Oktober für das vergangene Schuljahr
    (Beispiel: Antragstellung im September 2021 für das Schuljahr 2020/2021)
  • Die ausgefüllten unterschriebenen Anträge mit Anlagen können im Sekretariat abgegeben werden oder senden Sie diese per Post inkl. Anlagen an:
    Landratsamt Nürnberger Land
    SG 41.2 Schülerbeförderung
    Frau Ganser
    Waldluststr. 1
    91207 Lauf a. d. Peg.

Bitte legen Sie noch diese Anlagen dem Antrag bei:

  • Alle Originalbelege oder ein Screenshot der DB-Onlinemarke
  • Kopie des Verbundpasses
  • Kopie Rechnungsbeleg VAG
  • Schulbesuchsbestätigung
  • Kontoauszug (inkl. Kontoinhaber) für die geleistete Zahlung an die VAG/ DB
  • Bestätigung Familienkasse, Sozialamt oder Jobcenter (oder Kontoauszug inkl. Kontoinhaber)

Weitere ausführliche Informationen und alle Formulare erhalten Sie unter: https://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=1095

 

Schulwegsicherheit

Die Schule führt regelmäßig Verkehrserziehungskurse für die 6. Jahrgangsstufe durch.
Bitte achten auch Sie darauf, dass Ihre Kinder, vor allem während der Wintermonate, auf ihrem Schulweg hinreichend durch zweckmäßige Kleidung (eventuell mit Reflektorstreifen) geschützt sind. Sorgen Sie bitte auch dafür, dass Fahrräder entsprechend ausgerüstet und funktionsfähig sind und Ihre Kinder beim Radfahren einen Helm tragen. Bitte achten Sie auch darauf,  dass die Fahrräder ausreichend gegen Diebstahl gesichert sind.
 

Schulunfälle

Alle Schüler sind beim Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband gegen Körperschäden, die sie in der Schule, auf dem Schulweg oder bei Schulveranstaltungen erleiden, versichert. Als Schulweg gilt nur der direkte Weg zur Schule und von der Schule zur Wohnung. Diese Versicherung ersetzt aber keine Sachschäden. Bitte denken Sie daran, in Schadensfällen das nachfolgend beschrieben Vorgehen einzuhalten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
 

Unterrichtsausfälle bei ungünstiger Witterung

Die Festsetzung von witterungsbedingtem Unterrichtsausfall und die Bekanntmachung über die Medien werden für alle Schulen im Nürnberger Land durch das staatliche Schulamt veranlasst. Das Christoph-Jacob-Treu-Gymnasium wird Sie auf dieser Homepage auf jeden Fall soweit möglich zusätzlich informieren. Sollten Ihre Kinder bereits mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sein, können sie, sofern möglich, nach Hause zurückkehren. Treffen sie trotz des Unterrichtsausfalls in der  Schule ein, werden sie für die Dauer des regulären Unterrichts oder bis zur Abholung durch die Eltern betreut.
Mehr Informationen finden Sie hier.