Betriebspraktikum als Gymnasiast – WARUM?

Immer mehr Betriebe und Universitäten fordern hinsichtlich eines Studien- bzw. Ausbildungsplatzes nach dem Abitur Praktikumserfahrungen. Viele Betriebe und Universitäten, die z.B. im Rahmen des „Dualen Studiums“ eng zusammenarbeiten, legen Wert darauf, dass die Schüler eine derartige Orientierungsphase bereits vor Beginn des Studiums durchlaufen haben und somit bereits vor Ausbildungsbeginn eine bewusste Entscheidung für den jeweiligen Beruf bzw. die jeweilige Ausbildung getroffen haben.
Aus diesem Grund ermöglicht das CJT-Gymnasium den Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 10 die Durchführung eines Praktikums als Orientierungshilfe für die Berufs- und Ausbildungswahl.
Die Idee des Betriebspraktikums hat sich am CJT inzwischen schon so weit in den 10. bis 12. Jahrgangsstufen etabliert, dass ein Großteil der Oberstufenschüler die Chance nutzen, sich für ein ein- , zwei- oder mehrwöchiges Betriebspraktikum zu bewerben, das entweder vollständig in den Ferien oder in den Ferien plus einer Schulwoche absolviert werden kann.
 

Betriebspraktikum – ein ROTER FADEN von der 9. bis zur 12. Jahrgangsstufe

Bereits in der 9. Jahrgangsstufe werden die Schülerinnen und Schüler gezielt an das Thema „Betriebspraktikum“ herangeführt.
So werden sie zum einen über das „Freiwillige Soziale Schuljahr“ (FSSJ) informiert und bei der Durchführung eines solchen unterstützt. FSSJ – nicht zu verwechseln mit dem „Freiwilligen Sozialen Jahr“ - bedeutet, innerhalb eines Schuljahres neben der Schule etwa 80 Stunden ehrenamtlich in einer sozialen Einrichtung, einem Sportverein o.Ä. zu absolvieren.
Zum anderen lernen die Schüler in dieser Jahrgangsstufe, wie man eine Bewerbungsmappe erstellt, fertigen eine solche im Rahmen des Wirtschaft- und-Recht-Unterrichtes an und bekommen diese von Wirtschafts- und Deutschlehrern korrigiert zurück. Das Thema „Bewerbungsmappe“ wird in der 11. Jahrgangsstufe noch einmal vertieft.
In der 10. Jahrgangsstufe geht es dann hauptsächlich um die Durchführung eines FSSJ oder eines Praktikums. Daneben wird den Schülern auf freiwilliger Basis ein Bewerbungstraining angeboten.
In der 11. Jahrgangstufe findet die Berufs- und Studienorientierung 14-tägig als doppelstündige Veranstaltung für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend statt. In diesem Rahmen bringen sich auch viele der Externen Partner des CJT ein. Diese ermöglichen den Schülern z.B. im Rahmen eines Assessment-Centers zu erfahren, wie man sich bei Vorstellungsgesprächen präsentiert,… Weiter stellen sich unsere Externen Partner an einem jährlichen Berufsinformationsabend zur Verfügung und informieren interessierte Schüler konkret über bestimmte Berufe, Ausbildungsmöglichkeiten etc. Auch bei Betriebserkundungen können die Schüler verschiedene Berufe kennenlernen. So werden extra für sie Betriebsführungen vorgenommen, im Rahmen derer die Schüler oft sogar mitarbeiten dürfen, so dass sie Berufe hautnah erleben, sich vor Ort informieren und Fragen stellen können.
In der 12. Jahrgangsstufe bietet es sich aufgrund des Abiturs an, ein Praktikum im ersten Halbjahr abzuleisten.
 

Betriebspraktikum – WO?

Generell ist es wünschenswert, dass ein Schüler selbst initiativ wird und sich selbstständig um eine Praktikumsstelle bemüht. Schülern, denen es schwer fällt, diesen Schritt alleine zu gehen, wird bei der Suche eines Praktikumsplatzes durch den Praktikumsbetreuer, M. Rother-Fuhland, geholfen. Das CJT hat inzwischen Kontakte zu mehr als 40 Firmen, die das Gymnasium u.a. auch durch das Anbieten von Praktikumsplätzen unterstützen.

Herr Rother-Fuhland steht jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung und hilft bei Fragen gerne weiter.

 

Informationen zum freiwilligen Betriebspraktikum am CJT-Gymnasium 

Immer mehr Betriebe und Universitäten fordern hinsichtlich eines Studien- bzw. Ausbildungsplatzes nach dem Abitur Praktikumserfahrungen. Aus diesem Grund ermöglicht das CJT-Gymnasium insbesondere den Schülerinnen und Schülern der 11. Jahrgangsstufe die Durchführung eines Praktikums als Orientierung während der Schulzeit.
Die Idee des Betriebspraktikums hat sich inzwischen schon so weit an unserem Gymnasium etabliert, dass ein großer Teil der Oberstufenschüler die Chance nutzt, sich für ein ein-, zwei- oder mehrwöchiges Betriebspraktikum zu bewerben, das entweder vollständig in den Ferien oder in den Ferien plus einer Schulwoche absolviert werden kann. Eine Schulbefreiung hierfür muss über mich beantragt werden.                                                                                 
Wer mit dem Gedanken spielt, in diesem Schuljahr ein Praktikum abzuleisten, sollte sich schon jetzt eine Woche in den Herbst-, Faschings-, Oster-, Pfingst-, oder Sommerferien freihalten. Soll das Praktikum z.T. während der Schulzeit durchgeführt werden, kommen dafür vor allem die Woche vor den Pfingstferien, die frei von Klausuren gehalten wird, und evtl. die letzte Schulwoche vor den Sommerferien in Frage.
Da es sich bei uns – im Gegensatz zu anderen Schularten – um ein freiwilliges Praktikum handelt, besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Hierfür ist der Unfallversicherungsträger des Praktikumsbetriebes zuständig, d.h. eine Praktikantin / ein Praktikant ist nicht über die Schule versichert, sondern muss vom jeweiligen Unternehmen versichert werden.
Alle Schülerinnen und Schüler, die während der Schulzeit ein Praktikum ableisten möchten, wenden sich bitte rechtzeitig direkt an mich. Selbstverständlich stehe ich auch Schülerinnen und Schülern, die sich selbstständig um ein Praktikum kümmern und dieses außerhalb der Schulzeit durchführen, als Ansprechpartner zur Verfügung.
Bezüglich der Praktikumsstelle ist es wünschenswert, dass ihr euch selbstständig um eine solche bemüht. Sollte jemand keinerlei Ideen haben, darf er sich gerne an mich wenden, da die Schule Kontakt zu zahlreichen Firmen hat, die Praktikumsplätze anbieten.
Vor Beginn eines Praktikums, das während der Schulzeit durchgeführt wird, ist rechtzeitig eine Kopie des Einladungsschreibens des Praktikumsbetriebes und eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei mir vorzulegen.  
Nach Beendigung eines Praktikums, das vollständig oder auch nur zum Teil während der Schulzeit durchgeführt wurde, muss eine Bestätigung des Unternehmens über das absolvierte Praktikum als Kopie bei mir persönlich abgegeben werden.

Für die Beantwortung von Fragen etc. stehe ich Euch jederzeit gerne zur Verfügung.

M. Rother-Fuhland