Fragen und Antworten

Frage: Können auch ungetaufte Kinder am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen?

Antwort: Ja, eine Teilnahme ist auf Antrag bei der Schulleitung möglich. Dieser ist bei Fünftklässlern zu Beginn des Schuljahres zu stellen, alle anderen Anträge sollten zum Ende des dem geplanten Wechsel vorangehenden Schuljahres gestellt werden.

 

Frage: Ist es möglich, vom katholischen in den evangelischen Religionsunterricht (und umgekehrt) zu wechseln?

Antwort: Nein, das ist rechtlich nicht möglich.

 

Frage: Wir gehören einer evang. Freikirche an. Muss unser Kind dann in den Ethikunterricht gehen?

Antwort: Nein, Ihr Kind wird normalerweise - wenn Sie es nicht anders wünschen - in den evangelischen Religionsunterricht eingeteilt.

 

Frage: Wir sind orthodox. Welchen Religionsunterricht wird unser Kind besuchen?

Antwort: Es wird in der Regel den katholischen Religionsunterricht besuchen.

 

Frage: Kann man wegen zu schlechter Noten im Fach Religion durchfallen?

Antwort: Da Religion ein reguläres Vorrückungsfach ist, ist es theoretisch möglich, aufgrund zu schlechter schulischer Leistungen das Klassenziel nicht zu erreichen.

 

Frage: Wie ist das mit dem Schulversuch in der 9. und 10. Jahrgangsstufe?

Antwort: Als Religionsfachschaften haben wir uns zusammen mit der Ethikfachschaft gegen eine Teilnahme am Schulversuch entschieden. Wir sind der Meinung, dass durch die ohnehin geringe Zahl an durchschnittlich erhobenen Leistungsnachweisen sich keine Entlastung für SchülerInnen ergeben würde, die dann zusätzliche Jahresstufentests in Religion schreiben müssten. Außerdem steht bei uns der Erwerb von Kompetenzen vor dem Auswendiglernen von Fakten.

 

Frage: Unsere Tochter bzw. unser Sohn glaubt nicht an Gott. Bekommt er deshalb automatisch eine schlechte Note?

Antwort: Nein, auch im Religionsunterricht gelten objektive Beurteilungskriterien. Neben der Abfrage von erlerntem Wissen wird die Urteils- und Argumentationsfähigkeit bewertet, nicht jedoch der persönliche Glaube einer Person.

 

Frage: Unser Kind ist in der Kirchengemeinde sehr engagiert. Wirkt sich das nicht positiv auf die Religionsnote aus?

Antwort: Nein, im Religionsunterricht gelten gleiche Bewertungskriterien für alle SchülerInnen. Erfahrungsgemäß bringen allerdings SchülerInnen, die kirchlich sozialisiert sind, mehr Interesse und Bereitschaft, sich mit religiösen Themen auseinanderzusetzen, mit, was eine gute Voraussetzung für eine erfolgreiche Unterrichtsteilnahme ist.

 

Frage: Unser Sohn/unsere Tochter sagt, dass er/sie aus Glaubensgründen nicht mehr in den Religionsunterricht gehen, sondern in Ethik wechseln möchte. Was sollen wir tun?

Antwort: Sprechen Sie mit Ihrem Kind offen über die Beweggründe. Einen Antrag auf Wechsel in Ethik können Sie nur für das jeweils folgende Schuljahr stellen. Für alle SchülerInnen, die noch nicht volljährig sind, muss dieser Antrag von den Erziehungsberechtigten gestellt werden.

 

Frage: Werden im evangelischen Religionsunterricht nur biblische Geschichten und kirchliche Themen behandelt?

Antwort: Nein, wir beschäftigen uns auch ausführlich mit anderen Weltreligionen (u.a. Judentum, Islam, Buddhismus), Philosophie und Ethik. Werfen Sie doch einmal einen Blick in den Lehrplan oder in unser Fachprofil.