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Flexibilisierungsjahr
Hierbei entscheidet sich der Schüler/die Schülerin, die bestandene Jahrgangsstufe 8 oder 9 freiwillig noch einmal zu durchlaufen. In diesem Flexibilisierungsjahr kann die Wochenstundenzahl durch das Abwählen von einzelnen Fächern um maximal 6 Wochenstunden reduziert werden. Kernfächer können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.
Das Flexibilisierungsjahr soll durch die Reduzierung von einzelnen Fächern Schüler/innen zeitlich entlasten und ihnen die Möglichkeit geben, sich auf die anderen Fächer zu konzentrieren, Lücken zu schließen oder sich in einzelnen Interessensgebieten zu vertiefen.
Als fachbezogene Fördermaßnahmen können je nach schulischer Situation bis zu drei Förderstunden bei einer zugewiesenen Fachlehrkraft angeboten werden, die terminlich individuell in den Stundenplan eingearbeitet werden. Für die weiteren „Entlastungsstunden“ werden dem Schüler/ der Schülerin je nach Förderbedarf Arbeitsaufträge gegeben, die in der Bibliothek eigenverantwortlich erledigt werden.
Der Antrag für ein Flexibilisierungsjahr wird im Regelfall am Ende einer (bestandenen) Jahrgangsstufe gestellt. Spätester Zeitpunkt zur Antragstellung ist das Ende des Halbjahres des folgenden Schuljahres.
Der Schüler/die Schülerin gilt nicht als Wiederholungsschüler und das Flexijahr wird nicht auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet!
Wichtig ist, im Einzelfall zu prüfen, ob ein/e Schüler/in nach einem (bestandenen) Schuljahr freiwillig die gewohnte Klassengemeinschaft verlassen will und anschließend die nötige Motivation aufbringt, im Wiederholungsjahr tatsächlich die angestrebten Ziele zu erreichen.
Ansprechpartnerin:
StDin Heike Krames (Tel. 09123 942880)